Logo CarboRefit
Zulassungsänderung für das CARBOrefit®-Verfahren
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartgenehmigung (abZ/aBG) für das CARBOrefit®-Verfahren wurde aktualisiert. Mit der Veröffentlichung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) steht die überarbeitete und erweiterte Zulassung nun zur Verfügung.
By Miriam Melzer
August 10, 2026

Die Zulassungsänderung bringt mehrere praxisrelevante Neuerungen mit sich: Der CARBOrefit®-Bausatz kann künftig auch für konstruktive Maßnahmen eingesetzt werden. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Baustellenüberwachung sowie an die Prüfung der Carbonbewehrung überarbeitet und vereinfacht. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten, während sich der Prüf-, Zeit- und Kostenaufwand insbesondere bei kleineren Projekten deutlich reduziert.

Zulassungsänderungen CARBOrefit auf Website des DIBt
Download der aktualisierten Zulassung auf der Website des DIBt (© DIBt; bearbeitet von CARBOCON GMBH).

Das CARBOrefit®-Verfahren wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Die aktuelle Zulassungsänderung ist ein konsequenter nächster Schritt in dieser Entwicklung. Gleichzeitig bleibt unser Anspruch bestehen, Verfahren, Materialien und Anwendungsbereiche fortlaufend zu erforschen und zu verbessern. Dieser Fortschritt wäre ohne ein starkes Netzwerk aus Ideengebern und Entwicklern nicht möglich. Im CARBOrefit®-Konsortium arbeiten wir eng zusammen und schaffen so die Grundlage dafür, Innovationen gemeinsam voranzutreiben und zur Anwendung zu bringen. Ein sichtbares Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist die erweiterte Zulassung, die Sie auf der Website des DIBt einsehen und herunterladen können: Detail | DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik


Um den konstruktiven Einsatz erweitert

Mit der Zulassungsänderung vom 28.05.2026 wurde der Verwendungsbereich erweitert, neu ist der konstruktive Einsatz des CARBOrefit®-Bausatzes. Damit kann Carbonbeton nun nicht nur zur Verstärkung, sondern auch gezielt für konstruktive Maßnahmen eingesetzt werden. Das eröffnet zusätzliche Möglichkeiten in der Planung und Umsetzung von Sanierungsprojekten.


Vereinfachte Baustellenüberwachung

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Vereinfachung der Baustellenüberwachung. Die Anforderungen wurden überarbeitet und stärker an die Praxis angepasst. Davon profitieren insbesondere kleinere Projekte, da sich der Umfang der Baustellenuntersuchungen hier deutlich reduziert. Gleichzeitig bleibt die Qualitätssicherung auf einem hohen Niveau. Die Mindestanzahl der Prüfungen der Biegezug- und Druckfestigkeit wurde auf zwei Prüfungen pro Projekt reduziert. Die Prüfanforderungen für die Rohdichte des erhärteten Feinbetons entfällt. Bei der Haftzugfestigkeit wurde der Prüfaufwand ebenfalls verringert, was Zeit- und Kosteneinsparungen ermöglicht. Hier ist nun lediglich eine Einzelprüfung je angefangene 250 m² erforderlich, bei gleichzeitig mindestens zwei Prüfungen pro Projekt. Bei der Verbundprüfung an gesondert hergestellten Carbonbeton-Prüfkörpern entfällt die bisherige Mindestanzahl je Projekt. Stattdessen gilt eine Vorgabe von einer Prüfung je angefangene 250 m². Waren also bisher selbst bei Kleinstflächen von z. B. 10 m² drei Prüfungen erforderlich, kann diese Anzahl zukünftig in solchen Fällen auf nur eine Prüfung reduziert werden.

Baustellenversuche
Zukünftig können die Versuche auf der Baustelle, insbesondere bei kleineren Projekten, reduziert werden (© CARBOCON GMBH).

Neue Prüfbestimmungen bei der Gitterherstellung

Die Prüfanforderungen bei der Herstellung von Carbonbewehrung wurden überarbeitet. Bisher war der Prüfprozess sehr zeitaufwendig: Nach der Produktion der Gitter mussten Prüfkörper hergestellt werden, die erst nach einer Lagerzeit von 28 Tagen geprüft werden konnten. Mit der neuen Regelung können nach der Erstprüfung die aufwändigen Versuche im Beton i. A. entfallen. Der grundlegende Prüfprozess bleibt zwar bestehen, wird jedoch für die laufende Prüfung deutlich vereinfacht. Künftig werden die Gitter direkt im Faserstrangversuch geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung und Überwachung kann das Ü-Zeichen erteilt werden.

Versuche im Beton (links); Faserstrangversuche (rechts)
Versuche im Beton (links) können bei der WPK im Wesentlichen durch Faserstrangversuche (rechts) ersetzt werden (© CARBOCON GMBH).

Der Umfang der werkseigenen Produktionskontrolle (kurz: WPK) sowie der Fremdüberwachung konnte unter anderem deshalb reduziert werden, weil sich die Qualität der Gitterproduktion in den vergangenen Jahren als konstant hoch und reproduzierbar erwiesen hat. Dadurch lassen sich Zeit und Kosten reduzieren und die Herstellung insgesamt effizienter gestalten, ohne die Anforderungen an die Qualität zu beeinträchtigen.


Die aktuelle Zulassungsänderung markiert einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung des CARBOrefit®-Verfahrens. Sie erweitert nicht nur den Ver- und Anwendungsbereich, sondern vereinfacht gleichzeitig zentrale Prozesse in Ausführung und Qualitätssicherung. Für Planende und Ausführende bedeutet das mehr Flexibilität, geringeren Aufwand und eine deutlich effizientere Umsetzung von Projekten.

Gleichzeitig stärkt die Anpassung die Praxistauglichkeit des Verfahrens und beschleunigt dessen Einsatz im Bestand. Carbonbeton leistet dabei einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Transformation im Bauwesen: Bestehende Bauwerke können ressourcenschonend ertüchtigt und weitergenutzt werden, anstatt sie durch Neubauten zu ersetzen. Für alle neuen Projekte gilt: Planung, Bemessung und Ausführung sollten auf Grundlage der aktualisierten Zulassung erfolgen. Die entsprechenden Unterlagen stehen ab sofort beim DIBt zum Download bereit.

TAGS
Carbonbeton, CARBOrefit®, DIBt, Entwicklung, Zulassung

by proxy

CARBOCON GMBH
Mohorner Str. 13
01159 Dresden

Phone: +49 351 48205 521
E-Mail: info@carborefit.de

Our newsletter

Wir behandeln Ihre Daten mit größter Sorgfalt! Mehr Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Consent Management Platform by Real Cookie Banner